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Die gsub mbH unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) bei der Umsetzung der Förderrichtlinie "Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel". Im Mittelpunkt der Förderung steht die Erprobung neuer Arbeitsformen vor dem Hintergrund des digitalen Wandels über die Einrichtung von betrieblichen Lern- und Experimentierräumen.

Experimentelle Erprobung neuer Arbeitsformen und betriebliche Lernprozesse in der digitalen Arbeitswelt

Die digitale Transformation der Wirtschaft bringt einen grundlegenden Umbruch in der Arbeitswelt mit sich: beschleunigte Innovations- und Produktionszyklen und innovative Dienstleistungen verändern Wertschöpfungsprozesse und stellen ganz neue Anforderungen an die flexible Organisation von Arbeit.

Um die Arbeitsqualität in Deutschland zu erhalten und auszubauen, gilt es, die Digitalisierung aktiv zu gestalten und die Potenziale des technologischen Wandels zu nutzen. Der Dialogprozess Arbeiten 4.0 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat gezeigt, dass betriebliche Lernprozesse und die experimentelle Erprobung neuer Arbeitsformen in Unternehmen wichtige Schritte auf dem Weg zu einer Arbeitswelt 4.0 sind. Das BMAS sieht in betrieblichen Lern- und Experimentierräumen ein zentrales Instrument, das Unternehmen und ihre Beschäftigten dabei unterstützt, die Herausforderungen der digitalen Transformation gemeinsam zu bewältigen.

Die Förderung betrieblicher Lern- und Experimentierräume umfasst zwei Handlungsschwerpunkte: den der Lern- und Experimentierräume und den der Lern- und Experimentierräume der Künstlichen Intelligenz (Lern- und Experimentierräume KI).

Das institutionelle Dach für die Förderung von Lern- und Experimentierräumen beider Handlungsschwerpunkte bildet die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA), da sie sozialpartnerschaftlich getragen und bereits darauf ausgerichtet ist, innovative Projekte für eine zukunftsgerechte Gestaltung der Arbeitswelt zu unterstützen.

Gegenstand und Ziel der Förderung

Das BMAS fördert Maßnahmen zur innovativen Gestaltung der Arbeitswelt 4.0, die technologische und wirtschaftliche Veränderungsprozesse, die der digitale Wandel der Arbeitswelt mit sich bringt, mit sozialen Innovationen verbinden. Betriebliche Lern- und Experimentierräume beider Handlungsschwerpunkte werden als Orte der Erprobung neuer Ansätze verstanden, um im digitalen und demografischen Wandel Innovationen zu fördern, gute Arbeitsbedingungen zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern. Ziel dieser Lern- und Experimentierräume ist die Beförderung von innovativen, passgenauen und konsensualen Lösungen für Beschäftigte und Unternehmen. Im Handlungsschwerpunkt KI soll der Fokus auf den Einsatz menschenzentrierter Anwendungen digitaler Systeme, insbesondere Künstlicher Intelligenz (KI) gelegt werden. Betriebliche Lern- und Experimentierräume sollten von grundsätzlich beispielhaftem Charakter sein und zu weiteren innovativen Lösungen beitragen.

Die Ergebnisse der Arbeiten sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Impulse für die betriebliche Anpassung auf den digitalen Wandel geben. Die Ergebnisse der Lern- und Experimentierräume sollen durch Nutzung der bestehenden - INQA-Partnernetzwerke effektiv verbreitet werden.

Förderfähig sind modellhafte Lern- und Experimentierräume, die sowohl

  • hochgradig innovative Lösungen für die Gestaltung der digitalen Arbeitswelt im Interesse der Unternehmen und Beschäftigten entwickeln und erproben,
  • auf betrieblicher Ebene unter Beteiligung der Mitarbeiter*innen und, soweit vorhanden, deren Interessenvertetungen stattfinden,
  • durch wissenschaftliche Einrichtungen begleitet und evaluiert werden und
  • in einem oder mehreren der folgenden Themenfelder durchgeführt werden
    1. Führung,
    2. Chancengleichheit und Diversity,
    3. Gesundheit,
    4. Wissen und Kompetenz
  • und für den Handlungsschwerpunkt KI einen Fokus auf menschenzentrierte Anwendungen digitaler Systeme, insbesondere KI, legen.

Förderrichtlinie und Ideenwettbewerb

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 14.08.2017 im Bundesanzeiger die Förderrichtlinie "Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel" vom 01.08.2017 veröffentlicht.

Informationen zu den geförderten Projekten finden Sie hier:

www.experimentierraeume.de/projekte/inqa-experimentierraeume

Die Förderrichtlinie vom 01.08.2017 finden Sie hier:

Zur Förderrichtlinie des Projekts EXP vom 01.08.2017

Die ergänzende Bekanntmachung vom 25.09.2019 finden Sie hier:

Bitte beachten Sie die in der Förderrichtlinie vom 25.09.2019 veröffentlichte unterschiedliche Geltungsdauer für die beiden Handlungsschwerpunkte.

Mit der Neufassung der Förderrichtlinie vom 05.01.2021 ist die Geltungsdauer für die Betrieblichen Experimentierräume des ersten Handlungsschwerpunkts um ein Jahr verlängert worden.

Das Auswahlverfahren für die Bekanntmachung vom 25.09.2019 ist abgeschlossen. Aktuell ist keine Einreichung von neuen Antragsskizzen für beide Handlungsfelder der Förderrichtlinie möglich.

Weitere Dokumente zu EXP

Unter folgendem Link finden Sie Richtlinien, Handlungsleitfäden, Datenschutz sowie Rechtsgrundlagen zum Projekt:

weitere Dokumente