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Landesprogramm zur Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Organisationen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten nach § 34 LGBG Berlin

Die gsub unterstützt die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung bei der Umsetzung der Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Organisationen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten gemäß § 34 des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) sowie der aktuell geltenden Förderrichtlinie – kurz: Berliner Partizipationsfonds oder BPF. Grundlage ist die Partizipationsfondsverordnung vom 20.06.2023, die durch die Förderrichtlinie konkretisiert wird.

Ziel und Gegenstand der Förderung

Ziel der Förderung ist es, die aktive und umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie deren Organisationen an politischen Entscheidungsprozessen in Berlin zu stärken und strukturell zu verbessern.

Der Partizipationsfonds richtet sich insbesondere an Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die die Interessen ihrer Mitglieder auf Bezirks- und Landesebene vertreten. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Förderung von Selbstvertretungsorganisationen.

Folgende Maßnahmen können auf Grundlage der aktuellen Förderrichtlinie gefördert werden:

  • Förderung von Kompetenzaufbau und Empowerment
  • Stärkung der Nachwuchsförderung
  • Auf- und Ausbau von Organisationsstrukturen
  • Bereitstellung behinderungsspezifischer Hilfsmittel und Nachteilsausgleiche
  • Leistungen für Assistenz
  • Aufbau und Pflege von Öffentlichkeitsarbeit sowie Netzwerken

Zuwendungsempfänger, Beirat und Antragsverfahren

Antragsberechtigt sind Organisationen, die die Voraussetzungen des § 34 LGBG erfüllen. Gefördert werden insbesondere Organisationen, die:

  • satzungsgemäß und nicht nur vorübergehend die Belange von Menschen mit Behinderungen ideell fördern,
  • aufgrund ihrer Zusammensetzung geeignet sind, die Interessen von Menschen mit Behinderungen auf Landes- oder Bezirksebene zu vertreten,
  • von Menschen mit Behinderungen getragen bzw. maßgeblich gesteuert werden oder deren Mitglieder überwiegend selbst Menschen mit Behinderungen sind sowie
  • auch Organisationen, die Angehörige von Menschen mit Behinderungen vertreten.

In das Antragsverfahren ist der Förderbeirat zum Partizipationsfonds eingebunden. Dieser bewertet die eingegangenen Projektanträge und spricht gegenüber der Senatsverwaltung fachliche Förderempfehlungen aus. Der Beirat tagt in der Regel ein- bis zweimal jährlich.

Bis zum 19. Juni 2026 können Anträge über das Webportal ProDaBa gestellt werden. https://prodaba.gsub-intern.de/anmelden. Die gsub steht den Antragsstellenden dabei beratend zur Seite.

In einem ersten Schritt müssen sich interessierte Organisationen registrieren. Wenn Ihre Organisation bereits in der ProDaBa registriert ist, wenden Sie sich für die Freischaltung zum Antragsverfahren per E-Mail an bpf(at)gsub.de 

Informationen und Anleitungen

Hier gelangen Sie zur Programm-Webseite der Senastverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung