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Das Bundesprogramm "Betriebliche Kinderbetreuung" ist am 31.12.2022 ausgelaufen.

Mit dem Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine gelingende Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Deutschland leisten. Das Programm ist am 01.09.2020 gestartet.

Arbeitgeber*innen erhalten konkrete Anreize, sich für die Betreuung der unter sechsjährigen Kinder ihrer Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung unterschiedlicher Formen und von Grundschulkindern in Ferienbetreuungsangeboten zu engagieren.

Gefördert wird die Schaffung neuer betrieblich unterstützter Betreuungsplätze sowohl in Kindertageseinrichtungen (Modul 1) als auch in der (Groß)tagespflege für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Modul 2). Pro neu geschaffenem Ganztagsbetreuungsplatz kann für die Dauer von bis zu 24 Monaten ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 400 € in Form einer Pauschale zu den zuwendungsfähigen Betriebsausgaben gewährt werden. Für Teilzeit- und Halbtagsplätze verringert sich die Zuwendung entsprechend.

In gleicher Höhe kann auch die Schaffung neuer betrieblicher Plätze zur Backup-Betreuung in Ausnahmefällen sowohl in Kindertagesstätten als auch in der Kindertagespflege gefördert werden (Modul 3).

Darüber hinaus ist ebenfalls die Förderung von standortnahen Ferienbetreuungsangeboten für Grundschulkinder während der Schulferien möglich. Für dieses Programm-Modul kann in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung eine Zuwendung in Höhe von bis 25 € pro Ganztagsplatz und Tag für jeden neuen betrieblich unterstützten Platz gewährt werden (Modul 4). Bitte schauen Sie sich für nähere Informationen auch den Handzettel zu Modul 4 im Downloadbereich und den Ideenkoffer (bitte verlinken zu www.erfolgsfaktor-familie.de/das-foerderprogramm-betriebliche-kinderbetreuung.html) mit Tipps für die Gestaltung einer betrieblichen Ferienbetreuung an.

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Förderung mindestens 4 Wochen vor Betreuungsbeginn online in der Datenbank ProDaBa gestellt und der Servicestelle unterschrieben zugesendet werden muss.

Fördervoraussetzungen und Details regelt die erlassene Förderrichtlinie vom 31.07.2020. Weiterführende Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie und der Förderfibel unten im Downloadbereich und auf der Website www.erfolgsfaktor-familie.de unter „Betriebliche Kinderbetreuung“. Dort finden Sie ebenfalls Instrumente für die Praxis, wie das Muster für eine Bedarfsabfrage und können sich Anregungen durch Praxisbeispiele holen.

Wir haben Ihnen neben dem Flyer zum Förderprogramm ebenfalls Handzettel mit Detailinformationen – auch zur möglichen Höhe einer Förderung – für die Module 2 bis 4 zum Download bereitgestellt.