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Akti(F) vernetzt: Wenn Wohnungslosigkeit droht: Möglichkeiten der Kommune und rechtskreisübergreifende Kooperationen vor Ort

Was tun, wenn Wohnungslosigkeit droht? Claudia Otte von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe gab am 28.5. einen Input zur rechtskreisübergreifenden Kooperationen in dieser besonderen Situation.

Was wir für das Akti(F) Plus Programm mitnehmen: Der Begriff der Wohnungslosigkeit ist vielschichtig und betrifft immer häufiger Familien. Für die richtigen Angebote ist eine klare Definition wichtig.

Wohnungsnotfallsituationen und besondere soziale Schwierigkeiten stellen sich bei Familien im Einzelfall sehr unterschiedlich dar und haben dennoch Gemeinsamkeiten, die einen Hilfeanspruch nach §§ 67 ff. SGB XII begründen können. Die Wohnungslosigkeit einer Familie allein ist aber nicht automatisch ein Kinderschutzfall.

Die Wohnungsnotfallhilfe funktioniert nur im Zusammenspiel: Schnittstellenarbeit und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit, zum Beispiel mit der Jugendhilfe, ist unabdingbar. Zentrale Fachstellen zur Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit können dafür eine Lösung vor Ort sein.

Die „Akti(F) Plus Vernetzungsstelle“ wird als Teil des Programms „Akti(F) Plus − Aktiv für Familien und ihre Kinder“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Die gsub ist Träger der Akti(F) Plus Vernetzungsstelle.