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Administration von Zuwendungsprojekten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden in § 32 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Angebot zur Beratung über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe geschaffen.
Dieses Angebot ist unentgeltlich und steht allen Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihren Angehörigen offen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 31.05.2017 im Bundesanzeiger die Förderrichtlinie zur Durchführung der "Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung" veröffentlicht. Die Förderrichtlinie und weitere Dokumente und Informationen stehen Ihnen auf der Website www.gemeinsam-einfach-machen.de zum Download zur Verfügung.

Im Rahmen der zuwendungsrechtlichen Administration unterstützt die gsub mbH alle Interessierten und geförderten Projektträger bei allen Fragen rund um die Antragstellung und die Förderung.

Die gsub mbH ist zuständig für die Antragsprüfung, die Bescheidung und die Prüfung der Verwendungsnachweise. Sie berät die Projektträger zur Abrechnung und Berichterstattung zu den geförderten EUTB®-Stellen.

Bitte kontaktieren Sie:

E-Mail-Adresse EUTB(at)gsub.de
Beratungshotline 030 544 5337 24.

Die Sprechzeiten der Beratungshotline sind
Mo. Mi., 09:00 – 12:00 Uhr und Do. 14:00 – 17:00 Uhr.

Die im Schreiben vom 14.04.2020 gegeben Informationen behalten auch im aktuellen Soft lock down ihre Gültigkeit. Beachten Sie die aktuellen Bestimmung zur Eindämmung der Corona Pandemie auf Bundes- und Landesebene. Stimmen Sie sich bitte mit Ihrem Träger/Arbeitgeber zu möglichen Maßnahmen ab.  Beachten Sie sich bitte in der Beratung, da wo es möglich ist,  verstärkt auf telefonische, E-Mail oder online Beratung abzustellen.

Hinweise zum Datenschutz

Unsere Hinweise zum Datenschutz, die bei der Antragstellung und ggf. bei der Umsetzung des bewilligten EUTB®-Angebotes zu berücksichtigen sind, finden Sie hier: