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Förderrichtlinie „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt“

ARBEIT: SICHER + GESUND (ASUG)

Arbeit muss menschengerecht gestaltet sein. Dieser Anspruch gehört zu den elementaren Errungenschaften unserer Gesellschaft. Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bilden hierfür den Kern – niemand soll am Arbeitsplatz unnötigen Gefahren ausgesetzt sein. Zeitgemäße menschengerechte Arbeit ist zudem mehr: Sie umfasst auch das persönliche Wohlbefinden und die Stärkung individueller Fähigkeiten. Zusammen legen all diese Faktoren den Grundstein für motivierte und leistungsfähige Beschäftigte und damit für produktive und wettbewerbsfähige Unternehmen.

NEUE LÖSUNGEN FÜR MENSCHENGERECHTE ARBEITSPLÄTZE

In den letzten Jahren ist ein Sturm der Veränderung durch die Arbeitswelt gezogen und er hält an. Damit Menschen sicher und gesund arbeiten können, braucht es verbindliche Orientierung für die Arbeitsplatzgestaltung. Gefragt sind klare Ordnungsrahmen mit handfesten und flexiblen Lösungen, die den Arbeitsschutz zeitgemäß weiterentwickeln und für einen fairen Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen sorgen.

EIN GEMEINSAMER UND OFFENER ARBEITSPROZESS

Das Programm ARBEIT: SICHER + GESUND des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) schafft einen Raum, um miteinander zu arbeiten und voneinander zu lernen. Vertreter*innen der Politik entwickeln gemeinsam mit ausgewählten Expert*innen unterschiedlichster Disziplinen, Sozialpartner*innen sowie mit Praktiker*innen aus Betrieben neue Lösungen für moderne, sichere und gesunde Arbeitsplätze. Aktuelle Fragestellungen werden dabei in verschiedenen Politikwerkstätten mit Hilfe eines virtuellen Tools zur Zusammenarbeit multiperspektivisch diskutiert und bearbeitet. Gemeinsam sollen Ergebnisse für die betriebliche Praxis entwickelt werden, die den Akteur*innen klare Orientierung geben. Die Spannbreite umfasst rechtliche Weiterentwicklungen, optimierte Standards, die Stärkung sozialer Rechte und soziale Förderung bis hin zu Förderprogrammen und Initiativen, Policy Papers und Checklisten.

Gegenstand und Ziel der Förderung

Das BMAS fördert Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsschutzes und zur Gestaltung sicherer, gesunder und menschengerechter Arbeitsbedingungen in der Transformation der Wirtschaft und Arbeitswelt.

Die Förderprojekte sollen Bezug zu den Politikwerkstätten aufweisen, die zur Umsetzung des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND geplant sind. Bei den Politikwerkstätten handelt es sich um dialogorientierte Prozesse, in denen unter Einbeziehung unterschiedlicher Stakeholder und Expert*innen notwendige Anpassungs- und Entwicklungsbedarfe in den unterschiedlichen Themenfeldern identifiziert bzw. erarbeitet und die betriebspraktischen Umsetzungen berücksichtigt werden.

Ziel der Förderprojekte ist die Beförderung von innovativen, praxisgerechten und konsensualen Lösungen für Beschäftigte und Unternehmen sowie betriebliche und überbetriebliche Akteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ausgerichtet auf Themenschwerpunkte zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Dies soll auch die Identifizierung von Regelungslücken im deutschen Arbeits- und Arbeitsschutzrecht sowie den Vorschlag von Lösungsansätzen beinhalten.

Förderrichtlinie

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 08.08.2023 im Bundesanzeiger die Förderrichtlinie des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt“ veröffentlicht.

Förderrichtlinie

Nähere Informationen zu den Inhalten, der Laufzeit, dem zweistufigen Verfahren (Interessenbekundung und Antragsstellung) sowie der Bewerbungsfrist entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie und dem Förderaufruf.

Förderaufruf

Interessenbekundung zum ersten Förderaufruf beendet

Die Interessenbekundung endete am 04.09.2023. Aktuell werden die eingegangenen Interessenbekundungen entsprechend der Förderrichtlinie geprüft und begutachtet. Nicht ausgewählte Bewerber*innen erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung. Bei positiver Bewertung werden die Antragsberechtigten zu einer ausführlichen Antragstellung aufgefordert. Wir bitten von Rückfragen zwischenzeitlich abzusehen.

Verbundprojekte

Wichtige Informationen für Verbundprojekte, die bereits bei der der Projekt-Planung und der Interessensbekundung berücksichtigt werden sollten:

Dokumentvorlagen

Hinweis

Bitte berücksichtigen Sie, dass eine telefonische Beratung im Laufe des Interessenbekundungsverfahren nicht vorgesehen ist. Nachfragen zu finanziell-administrativen Sachverhalten senden Sie bitte per E-Mail anasug(at)gsub.de.

Im Auftrag des