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Folgeantragsverfahren für die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist gestartet.

Ab dem 01.10.2019 ist das Folgeantragsverfahren für das Bundesprogramm EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung für die Jahre 2021 und 2022 geöffnet. Bis zum 30.11.2019 können die Anträge gestellt werden. Weitere Informationen sowie die Handlungsanleitung zum Folgeantragsverfahren finden Sie hier:

EUTB - Beratungsleistungen nach § 32 SGB IX