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Programm Zukunftszentren – Unterstützung von KMU, Beschäftigten und Selbständigen bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Gestaltungsansätze zur Bewältigung der digitalen Transformation

Die gsub mbH unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bei der Umsetzung der Förderrichtlinien

  • „Zukunftszentren – Unterstützung von KMU, Beschäftigten und Selbständigen bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Gestaltungsansätze zur Bewältigung der digitalen Transformation" vom 16.10.2020 (Neufassung) und
  • „Zukunftszentren (KI) – Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen und Beschäftigten bei der modellhaften und partizipativen Erprobung neuer Technologien, wie Künstliche Intelligenz, für die betriebliche Praxis“ vom 10.08.2020.

Das Förderprogramm „Zukunftszentren – Unterstützung von KMU, Beschäftigten und Selbständigen bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Gestaltungsansätze zur Bewältigung der digitalen Transformation“ wird über Mittel des Bundes und Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert und richtet sich ausschließlich an Antragsteller*innen aus den neuen Bundesländern (ohne Berlin). Im Mittelpunkt der Förderung steht die Anpassung der Beschäftigten, Unternehmen und Unternehmer*innen an den Wandel in insgesamt drei Handlungsschwerpunkten. In den Handlungsschwerpunkten „Regionales Zukunftszentrum“ und „Zentrum digitale Arbeit“ sollen die Unternehmen, insbesondere KMU, und ihre Beschäftigten mit aktuellen Kenntnissen der Arbeits- und Organisationsforschung bei der Erprobung innovativer Gestaltungsansätze unterstützt werden. Im Handlungsschwerpunkt „Haus der Selbstständigen“ sollen Selbstständige, insbesondere Solo-Selbstständige, durch Bereitstellung von Wissen und Vernetzungsmöglichkeiten in ihrer Gestaltungskompetenz gestärkt werden. Mit Änderung der Richtlinie erfolgt zudem die inhaltliche Erweiterung der Projekte um das KI-Einführungsmodul und die Verlängerung der Laufzeit um sechs Monate.

Das Förderprogramm „Zukunftszentren (KI) – Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen und Beschäftigten bei der modellhaften und partizipativen Erprobung neuer Technologien, wie Künstliche Intelligenz, für die betriebliche Praxis“ wird ausschließlich über Mittel des Bundes finanziert. Im Mittelpunkt der Förderung steht die Befähigung von Unternehmen und Beschäftigten, den digitalen Wandel, insbesondere im Hinblick auf KI, zu gestalten. Beschäftigte und Unternehmen sollen bei der partizipativen bzw. co-kreativen Einführung digitaler Systeme und KI-basierter Systeme unterstützt werden. Es werden zwei Handlungsschwerpunkte gefördert: „Regionales Zukunftszentrum“ (RZ) und „KI Wissens- und Weiterbildungszentrum“(KWW).

Nähere Informationen zu Inhalten, Laufzeiten, Verfahren und Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

Förderrichtlinien und Ideenwettbewerb

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 22.10.2020 im Bundesanzeiger die Förderrichtlinie „Zukunftszentren − Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Beschäftigten und Selbstständigen bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Gestaltungsansätze zur Bewältigung der digitalen Transformation“ (Neufassung) vom 16.10.2020 veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 18.08.2020 im Bundesanzeiger die Förderrichtlinie „Zukunftszentren (KI) – Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen und Beschäftigten bei der modellhaften und partizipativen Erprobung neuer Technologien, wie Künstliche Intelligenz, für die betriebliche Praxis“ vom 10.08.2020 veröffentlicht.