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Förderung von regionalen Projekten in den Bundesländern zur modellhaften Erprobung (MRP)

Die gsub mbH unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bei der Umsetzung der Richtlinie zur Förderung von regionalen Projekten in den Bundesländern zur „modellhaften Erprobung der zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Verfahren und Leistungen nach Artikel 1 Teil 2 BTHG einschließlich ihrer Bezüge zu anderen Leistungen der sozialen Sicherung nach Artikel 25 Absatz 3 BTHG“ vom 23. Juni 2017 / Änderung vom 15. September 2017 – kurz MRP (Modellhafte Erprobung regionaler Projekte).

Hintergrund, Ziel und Gegenstand der Förderung

Mit der Neuausrichtung der Eingliederungshilfe von einer überwiegend einrichtungszentrierten Leistung zu einer personenzentrierten Leistung durch das BTHG ist ein erheblicher Systemwechsel verbunden. Damit orientiert sich die notwendige Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ausschließlich am individuellen Bedarf anstatt an einer bestimmten Wohnform. Ziel ist es, die Lebenssituationen der Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern, ohne eine neue Ausgabendynamik zu erzeugen.

Um dem Gesetzgeber eine vorausschauende Steuerung zu ermöglichen, werden die Änderungen in Modellprojekten bei ausgewählten Leistungsträgern erprobt. Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen zum 1. Januar 2020 konnten die gewonnenen Erkenntnisse aus den Modellprojekten auch noch in den neuen gesetzlichen Regelungen berücksichtigt, diese eventuell angepasst werden, um ungünstige Wirkungen zu vermeiden. Die modellhafte Erprobung wird wissenschaftlich begleitet.

Gefördert werden bundesweit 30 Projekte, in denen das zukünftige Recht „virtuell“ anhand konkreter Einzelfälle bereits im Vorfeld angewandt wird.

Erprobt werden folgende Regelungsbereiche:

  • die Einkommens- und Vermögensanrechnung (§ 135 ff. SGB IX),
  • die Assistenzleistungen in der Sozialen Teilhabe, insbesondere Assistenzleistungen für Personen, die ein Ehrenamt ausüben (§ 78 in Verbindung mit § 113 SGB IX),
  • die Umsetzung des Rangverhältnisses von Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege (§91 Absatz 3 und § 103 SGB IX),
  • die Prüfung der Zumutbarkeit und Angemessenheit (§ 104 SGB IX),
  • die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Leistungserbringung (§ 116 SGB IX),
  • die Abgrenzung der neuen Leistungen der Eingliederungshilfe nach Artikel 1 Teil 2 BTHG von Leistungen nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (existenzsichernde Leistungen) und
  • die Bezüge zu anderen Leistungen der sozialen Sicherung, insbesondere soweit sie Gegenstand des Gesamtplanverfahrens sind.

Das Antragsverfahren wurde zum 31.12.2017 abgeschlossen. Start der Projekte war der 1. Januar 2018. Der Förderzeitraum endet am 31.12.2021.

Die gsub unterstützt die Zuwendungsnehmer bei der Antragstellung und finanztechnischen Umsetzung der Projekte. Sie ist zuständig für die Antragsprüfung, die Bescheidung und die Prüfung der Verwendungsnachweise.

Hinweise zum Datenschutz

Unsere Hinweise zum Datenschutz, die bei der Antragstellung und ggf. bei der Umsetzung des bewilligten regionalen Projektes zu berücksichtigen sind, finden Sie hier: