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Landesprogramm zur Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Organisationen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten (§ 34 LGBG Berlin, Förderrichtlinie vom 01.07.2023)

Die gsub mbH unterstützt die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung bei der Umsetzung der Verordnung über die "Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Organisationen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten“  (Partizipationsfondsverordnung vom 20.06.2023) nach § 34 des Landesgleichsstellunggesetzes – kurz: Berliner Partizipationsfonds oder BPF.

Hintergrund, Ziel und Gegenstand der Förderung

Die Grundlage der Förderung ist, die aktive und umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen an politischen Entscheidungsprozessen zu fördern und zu erleichtern. Der Partizipationsfonds soll dafür Organisationen von Menschen mit Behinderungen ansprechen, die dazu berufen sind die Interessen ihrer Mitglieder auf Bezirks- und Landesebene zu vertreten. Interessierte Verbände müssen insbesondere die Belange von Menschen mit Behinderungen ideell fördern. Der Partizipationsfonds hat dabei einen besonderen Fokus auf die Förderung von Selbstvertretungsorganisationen.

Der § 34 des Landesgleichberechtigungsgesetzt (LGBG) gibt hierfür den rechtlichen Rahmen. Zur Umsetzung wurde am 20. Juni 2023 die Partizipationsfondsverordnung verabschiedet. Die für Soziales zuständige Senatsverwaltung hat dazu am 01.07.2023 eine Förderrichtlinie erlassen.

Folgende Maßnahmen werden auf Grundlage der Richtlinie gefördert:

  • Förderung von Kompetenzaufbau und Empowerment
  • Stärkung der Nachwuchsförderung
  • Auf- und Ausbau von Organisationsstrukturen
  • Behinderungsspezifische Hilfsmittel und Nachteilsausgleiche
  • Leistungen für Assistenz
  • Aufbau und Pflege von Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerken

ZuwendungsempfängerInnen

Antragsberechtigt für die Projektförderung sind Organisationen, die den Kriterien im § 34 des LGBG entsprechen.

Organisationen, die:

  1. ihrer Satzung nach ideell und nicht nur vorübergehend die Belange von Menschen mit Behinderung fördern und
  2. nach der Zusammensetzung ihrer Mitglieder oder Mitgliedsverbände dazu berufen sind, Interessen von Menschen mit Behinderung auf der Berliner Landes- oder Bezirksebene zu vertreten.
  3. die Angehörigen von Menschen mit Behinderung vertreten.
  4. von Menschen mit Behinderung geleitet und verwaltet werden und deren Mitglieder überwiegend selbst Menschen mit Behinderungen sind.

Beirat und Antragsverfahren

In das Antragsverfahren ist der Förderbeirat zum Partizipationsfonds eingebunden. Dieser bewertet die eingegangenen Anträge und gibt gegenüber der Senatsverwaltung für Soziales Förderempfehlungen ab. Er tagt in der Regel zweimal im Jahr.

Zur Zeit ist keine Antragsstellung möglich.

Vor der Einreichung müssen sich interessierte Organisationen registrieren. Wenn Ihre Organisation schon in der ProDaBa registriert ist und Sie eine Freischaltung für ein weiteres Förderprogramm benötigen, ist keine erneute Registrierung notwendig. Wenden Sie sich für die Freischaltung per E-Mail an die Ansprechpartner*innen des  Förderprogramms.

Förderrichtlinie

Die Details zu den Fördervoraussetzungen finden Sie in der Förderrichtlinie vom 01.07.2023.

Antragstellung

Anträge können über die Programmdatenbank der gsub gestellt werden:

prodaba.gsub-intern.de

Dazu sind weitere Unterlagen einzureichen. Die gsub mbH steht den Antragsstellenden dabei beratend zur Seite.

Handlungsanleitung

FAQ und Checkliste

Programm-Website der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskrimminierung