ESF-Regiestelle: Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung
 

Ansprechpartner/innen:

Katrin Baranczyk, Projektkoordinatorin
Tel: +49 (0) 30-284 09-121
E-Mail: katrin.baranczyk@gsub.de

Beratungsteam für Fragen zum Thema betriebliche Kinderbetreuung, Antragstellung und ESF-Förderung
Tel: +49 (0) 30-284 09-190

E-Mail: kinderbetreuung@erfolgsfaktor-familie.de

Das Förderprogramm "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung" ist Teil des bundesweiten Unternehmensprogramms ,„Erfolgsfaktor Familie“, mit dem das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Anreize für Unternehmen setzten möchte, sich für eine familienbewusste Personalpolitik zu engagieren. Das Förderprogramm richtet sich bundesweit an Unternehmen, die Angebote betrieblich unterstützter Kinderbetreuung für die Kinder ihrer Beschäftigten aufbauen oder bereits vorhandene Angebote weiter ausbauen wollen. Erklärtes Ziel des Bundesministeriums ist es, mit dem Programm zu einer nachhaltigen Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beizutragen.

Das Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland. Neben Wirtschaftsunternehmen können auch Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts (bspw. Berufsverbände, Vereine, Unternehmensstiftungen, Hochschulen, Rundfunkanstalten) an dem Programm teilnehmen. Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder und der Kommunen sind von der Förderung ausgenommen. Um zudem eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Studium zu erreichen, unterstützt das Programm auch die Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder von Studierenden durch Hochschulen.

Gefördert wird die Schaffung neuer, zusätzlicher Betreuungsplätze für Mitarbeiterkinder unter drei Jahren. Die Förderung ist als Anschubfinanzierung gedacht. Innerhalb der ersten zwei Jahre werden max. 50% der laufenden Betriebskosten bis zu einer Obergrenze von 6.000 Euro pro Platz und Jahr, gefördert. Das Programm setzt auf die Kooperation zwischen Unternehmen und Trägern von Betreuungseinrichtungen: Die Unternehmen beteiligen sich an der Finanzierung der neuen Plätze, die Träger stellen diese Plätze für die Mitarbeiterkinder des kooperierenden Unternehmens zur Verfügung.

Für die Umsetzung des Programms stehen bis 31.12.2012 insgesamt 50 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.
Die Anträge müssen so rechtzeitig gestellt werden, dass mit der Förderung spätestens zum 1. Januar 2011 begonnen werden kann.

Das Bundesfamilienministerium hat eine zentrale Servicestelle zum Förderprogramm "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung" eingerichtet. Die gsub mbH setzt diese Servicestelle in Zusammenarbeit mit dem Expertennetzwerk KiDie® Dienstleistungen für Kinder um. Interessenten und Antragsteller erhalten hier telefonisch und per E-Mail Auskunft über das Förderprogramm und Unterstützung bei der Beantragung der Mittel.

Die gsub mbH unterstützt das Bundesfamilienministerium bei der inhaltlichen Umsetzung und Steuerung des Förderprogramms und ist verantwortlich für die programm- und ordnungsgemäße Bewilligung, Verausgabung und Abrechnung der eingesetzten Fördermittel.
Die Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung ist Teil der ESF-Regiestelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die gemeinsam von der gsub mbH und der Stiftung SPI durchgeführt wird.

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