Ziel
Ziel des Programms Lokales Soziales Kapital ist es, beschäftigungswirksame Potenziale vor Ort zu erschließen. Es werden vernetzte Mikroprojekte gefördert, die den sozialen Zusammenhalt stärken und durch die Umsetzung passgenauer Angebote den Adressaten des Programms beim Einstieg bzw. Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt notwendige Unterstützung anbieten.
Verfahren
Ideenwettbewerb
Die Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen erfolgt einmal jährlich nach öffentlicher Bekanntgabe. Die Frist zur Einreichung von Vorschlägen bei den Bezirklichen Bündnissen für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) wird einheitlich festgelegt.
Vorauswahl
Die Vorauswahl der Projekte erfolgt über die Steuerungs- bzw. Auswahlgremien der BBWA. Die Vorprüfung der Förderfähigkeit wird durch die Regiestelle LSK, comovis GbR Regionalbüro Kronenstraße, vorgenommen.
Entscheidung und Antragstellung
Über die zu fördernden Projekte bestimmen die Steuerungsgremien der BBWA. Die ausgewählten Projekte werden in Abstimmung mit den BBWA von der Regiestelle LSK aufgefordert, einen Antrag zu stellen.
Wer wird gefördert?
Der Kreis der Antragsteller/innen reicht von nichtrechtsfähigen Organisationen wie Netzwerken, Selbsthilfegruppen und Arbeitsgemeinschaften bis zu juristischen Personen des privaten Rechts und natürlichen Personen.
Was wird gefördert?
Die Projekte müssen sich einem der folgenden Förderschwerpunkte zuordnen lassen:
- Unterstützung einzelner Aktionen zur Förderung der beruflichen Eingliederung
- Unterstützung von Kleinstvorhaben zur Förderung bzw. Schaffung neuer Beschäftigung durch lokale Initiativen für benachteiligte Menschen am Arbeitsmarkt
- Unterstützung von beschäftigungsorientierten Netzwerken,
- die sich für benachteiligte Menschen am Arbeitsmarkt einsetzen
- Unterstützung bei der Gründung von sozialen Unternehmen und beschäftigungsorientierten Genossenschaften sowie Beratung und Vernetzung von Existenzgründer/innen
Wie wird gefördert?
Die Fördersumme je Vorhaben und Jahr beträgt in der Regel bis zu 10.000 Euro und wird als projektbezogene Förderung zur Verfügung gestellt. Förderfähige Kosten sind Personalausgaben sowie Sachkosten inklusive Honorarmittel. Investitionen und Baumaßnahmen sind nicht förderfähig.
Die Zuwendung wird in Form einer Vollfinanzierung ausgereicht. Eine Mitfinanzierung Dritter ist nicht erforderlich.
Ansprechpartner/innen
Für weitere Programminformationen wenden Sie sich bitte an
comovis GbR, Regionalbüro Kronenstraße
Kronenstr. 6 • 10117 Berlin
Herr Achim Wolf
Tel. (030) 28 40 92 31
E-Mail achim.wolf@comovis.de